1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen Johann Frerichs – Videoproduktion (nachfolgend „Anbieter“) und seinen gewerblichen Auftraggebern.
1.2 Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
1.4 Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Konzeption, Produktion und Bearbeitung von Videoinhalten gemäß individueller Vereinbarung.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande – schriftlich, fernmündlich (z. B. per Telefon oder Videochat) oder mündlich.
2.3 Wird der Vertrag fernmündlich geschlossen, stimmt der Auftraggeber einer ggf. erfolgenden Gesprächsaufzeichnung zur Beweissicherung zu.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Möglich sind Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen (z. B. 50/50, 1/3-Modelle).
3.2 Drehverschiebungen (z. B. wetterbedingt) sowie zusätzliche Produktionstage, die nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht wurden, sind gesondert zu vergüten.
3.3 Reisekosten, Casting, Motivsuche o. Ä. werden separat abgerechnet.
3.4 Weitere Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Technik, Material) sind exklusive und werden beleggeführt mit 3 % Handlingfee an den Kunden weiterberechnet.
3.5 Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.6 Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung.
3.7 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter seine Leistungen aussetzen.
3.8 Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Schadenersatzansprüche.
4. Abnahme & Feedback
4.1 Der Lieferzeitpunkt wird im Angebot oder separatem Zeitplan dokumentiert.
4.2 Offene Projektdaten (z. B. Schnitt-Dateien) sind nicht Bestandteil der Lieferung, außer wenn anders vereinbart.
4.3 Der Auftraggeber kann die Abnahme bei nur unwesentlichen Mängeln nicht verweigern.
4.4 Bei Stilfragen, die im Vorfeld durch Beispiele und Konzeption abgestimmt wurden, ist eine Abnahmeverweigerung ausgeschlossen.
4.5 Es sind zwei Feedbackschleifen pro Clip/Produktionsphase inklusive. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Informationen, Materialien und Freigaben fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkung nicht nach, kann der Anbieter nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Bei Stillstand durch Kundenseite über mehr als 4 Wochen kann der Anbieter das Angebot als gegenstandslos werten.
6. Rechte & Gewährleistung
6.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertragsrecht finden Anwendung.
6.2 Änderungswünsche nach Abnahme sind kostenpflichtig (z. B. 1.000 €/Tag Postproduktion).
6.3 Änderungswünsche sind nicht durch das Gewährleistungsrecht abgedeckt, sofern sie nicht auf Fehler des Anbieters zurückzuführen sind.
6.4 Änderungswünsche nach finaler Abnahme erfolgen nur bei groben Mängeln kostenfrei.
7. Aufrechnung & Abtretung
7.1 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
7.2 Die Abtretung von Ansprüchen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Datensicherung beim Auftraggeber entstanden sind.
8.4 Das Produktionsrisiko (z. B. Wetter, Modellausfall, Requisiten, Transport) liegt beim Auftraggeber.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung erhoben und verarbeitet.
9.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage.
9.3 Die Datenübertragung im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen – der Anbieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
10. Urheber- & Nutzungsrechte
10.1 Die Rechte am produzierten Material verbleiben beim Anbieter, bis zur vollständigen Zahlung.
10.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die im Vertrag definierten Zwecke.
10.3 Weitergehende Rechte (z. B. Buyouts, Sprachversionen, Lizenznachkäufe) sind separat zu vereinbaren.
10.4 Der Anbieter darf das Material zu eigenen Referenz- und Werbezwecken verwenden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
10.5 Rohmaterial darf nicht ohne Genehmigung anderweitig genutzt werden.
10.6 Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
11. Rechte Dritter
11.1 Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material muss frei von Rechten Dritter sein.
11.2 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
12. Gerichtsstand & Recht
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.