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Rechtliches

AGB.

Johann Frerichs / SilentCut · B2B only · Stand 12. Juli 2026

01

Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Johann Frerichs, handelnd unter der Marke „SilentCut“ (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Auftraggebern über kreative, strategische, produktionelle und beratende Leistungen.

1.2
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftlich bestätigte Projektabsprachen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

02

Leistungsgegenstand & Vertragsschluss

2.1
Gegenstand des Vertrags können insbesondere Strategie- und Kommunikationsberatung, Public-Image- und Artist-Branding, Creative Direction, Social-Editorial-Systeme, Konzeption, Film- und Fotoproduktion, Postproduktion, Kampagnen- und Release-Begleitung, Event- und Fashion-Week-Produktionen sowie laufende Social-Media-Betreuung sein.

2.2
Umfang, Leistungsphasen, Deliverables, Nutzungsrechte, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.

2.3
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche Bestätigung, elektronische Zustimmung, fernmündliche oder mündliche Einigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Veranlassung des Auftraggebers zustande.

2.4
Gesprächsaufzeichnungen erfolgen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Beteiligten.

2.5
Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter, freie Kreative, Produktionspartner, Subunternehmer und sonstige Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.

03

Angebote, Vergütung & Zahlungsbedingungen

3.1
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Vereinbart werden können insbesondere Einmalzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Ratenmodelle oder laufende monatliche Retainer.

3.2
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

3.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3.4
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und weitergehenden gesetzlichen Ansprüche. Der Anbieter darf bei Zahlungsverzug nach angemessener Ankündigung Leistungen, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge aussetzen.

3.5
Reise-, Übernachtungs-, Transport-, Location-, Casting-, Styling-, Musik-, Lizenz-, Technik-, Material- und sonstige Fremdkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3.6
Belegfähige Fremdkosten können – soweit im Angebot oder Projektverlauf vereinbart – zuzüglich einer Handlingfee von 3 % weiterberechnet werden.

04

Termine, Produktionstage & Verschiebungen

4.1
Liefer- und Produktionstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Zeitpläne setzen die rechtzeitige Mitwirkung und Freigabe durch den Auftraggeber voraus.

4.2
Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Informationen, nicht bereitgestellter Materialien oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4.3
Drehverschiebungen, zusätzliche Produktionstage oder Mehraufwand aufgrund von Wetter, Ausfall von Personen, Locationproblemen, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen oder vergleichbaren Umständen sind gesondert zu vergüten, soweit der Anbieter diese Umstände nicht schuldhaft verursacht hat.

4.4
Sagt der Auftraggeber verbindlich reservierte Produktions- oder Postproduktionstage kurzfristig ab oder verschiebt sie, sind bereits entstandene Fremdkosten sowie der nachweislich entstandene Ausfall zu ersetzen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.

05

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit.

5.2
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Marken, Musik, Texte, Bilder, Daten, Locations und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen, sofern der Anbieter diese Rechteprüfung nicht ausdrücklich übernommen hat.

5.3
Kommt der Auftraggeber trotz Aufforderung seinen wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, darf der Anbieter Fristen verschieben, Mehraufwand abrechnen und – nach angemessener Fristsetzung – Leistungen vorübergehend einstellen oder vom Vertrag zurücktreten.

5.4
Bei projektbedingtem Stillstand von mehr als vier Wochen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers kann eine neue Zeitplanung erforderlich werden. Reservierte Kapazitäten gelten dann nicht automatisch fort.

06

Konzeption, kreative Richtung & Freigaben

6.1
Kreative Leistungen beruhen auf dem vereinbarten Briefing, Referenzen, strategischen Leitplanken und professionellem Ermessen. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht.

6.2
Freigaben des Auftraggebers für Konzepte, Treatments, Moodboards, Skripte, Looks, Storyboards, Locations, Cast, Musik oder Zwischenstände sind für die weitere Produktion maßgeblich. Spätere Richtungsänderungen können zusätzlichen Aufwand auslösen.

6.3
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, algorithmischen, medialen oder kommunikativen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Erfolgsgarantie vereinbart wurde.

07

Abnahme, Feedback & Änderungswünsche

7.1
Der Auftraggeber prüft gelieferte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist und teilt konkrete Mängel oder Änderungswünsche gebündelt mit.

7.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind zwei angemessene Feedbackschleifen pro Clip oder definierter Produktionsphase enthalten. Zusätzliche oder nachträglich geänderte Anforderungen werden nach Aufwand vergütet.

7.3
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

7.4
Änderungswünsche nach finaler Abnahme, neue kreative Richtungen oder Abweichungen von zuvor freigegebenen Vorgaben sind keine Gewährleistungsfälle und werden gesondert vergütet.

08

Lieferumfang, Rohmaterial & Projektdaten

8.1
Geschuldet sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten finalen Deliverables. Offene Projektdateien, Schnittprojekte, Rohdaten, Rohmaterial, Master-Source-Files, Arbeitsstände, Plugins, Templates, Presets und interne Produktionsunterlagen sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.2
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdaten unbegrenzt aufzubewahren. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, darf nach angemessener Zeit gelöscht oder archiviert werden.

8.3
Besondere Archivierungs- oder Datenübergabepflichten müssen gesondert vereinbart und können vergütungspflichtig sein.

09

Urheber- und Nutzungsrechte

9.1
Urheberrechte und sonstige nicht übertragbare Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

9.2
Soweit nicht anders vereinbart, werden Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

9.3
Art, Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Medien, Paid-Usage, Buyouts, Bearbeitungsrechte, Weitergabe an Dritte, Sprachfassungen und sonstige Nutzungsarten richten sich nach der Individualvereinbarung.

9.4
Eine Nutzung von Rohmaterial oder offenen Projektdaten durch Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.5
Der Anbieter darf fertige Arbeiten, Ausschnitte und projektbezogene Informationen als Referenz in Portfolio, Website, Social Media, Pitches, Awards und Eigenwerbung verwenden, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung oder berechtigte Vertraulichkeitsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

10

Rechte Dritter, Musik & bereitgestellte Inhalte

10.1
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Materialien gewährleistet der Auftraggeber, dass die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben vorliegen.

10.2
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Rechtsverletzung beruhen.

10.3
Musik-, Stock-, Talent-, Location-, Marken-, Plattform- oder sonstige Fremdlizenzen gelten ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang. Erweiterungen, Verlängerungen oder Nachlizenzierungen können zusätzliche Kosten auslösen.

11

Vertraulichkeit

11.1
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, kreative und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich ihre Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

11.2
Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.

12

Gewährleistung

12.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist.

12.2
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst konkret und nachvollziehbar mitzuteilen und dem Anbieter Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

12.3
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei rein subjektiven Stilpräferenzen, nachträglichen Richtungsänderungen oder Abweichungen, die auf ausdrücklich freigegebenen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

13

Haftung

13.1
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

13.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unzureichender Datensicherung des Auftraggebers beruhen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistung war.

13.4
Für Ausfälle oder Einschränkungen von Drittplattformen, Social-Media-Diensten, Hosting-Anbietern, Netzwerken oder externen Tools haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen Verschuldensmaßstäbe.

14

Höhere Gewalt & Produktionsrisiken

14.1
Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Ereignissen – etwa Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Ausfällen von Infrastruktur, schwerwiegenden Transportstörungen oder vergleichbaren Umständen – ruhen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung.

14.2
Die Parteien stimmen in solchen Fällen eine angemessene Anpassung von Terminen und Produktionsabläufen ab. Bereits angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten bleiben vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

15

Datenschutz

15.1
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten zur Website und zu Kontaktanfragen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

15.2
Soweit im Rahmen eines Projekts eine gesonderte datenschutzrechtliche Rollenverteilung oder Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien die notwendigen Vereinbarungen.

16

Aufrechnung & Abtretung

16.1
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

16.2
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der Zustimmung des Anbieters, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

17

Laufende Leistungen & Retainer

17.1
Bei laufenden Leistungen, Retainern oder wiederkehrenden Content-Systemen ergeben sich Leistungsumfang, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Produktionstage, Postproduktionstage und monatliche Deliverables aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

17.2
Nicht genutzte Kapazitäten, Produktionstage oder Deliverables werden nicht automatisch in Folgemonate übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

18

Schlussbestimmungen

18.1
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand.

18.3
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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